Der Totensonntag und seine Ursprünge

An Totensonntag gedenken Protestanten in ganz Deutschland der Menschen, die im vergangenen Jahr gestorben sind. In Gottesdiensten werden ihre Namen verlesen, um die Erinnerung an sie wachzuhalten. Viele Christen nutzen den Tag außerdem, um die Gräber ihrer Angehörigen zu besuchen und zu schmücken. Er kann – aufgrund der fixen Lage des vierten Adventssonntages vor dem 25. Dezember – nur auf Termine vom 20. bis zum 26. November fallen.

Zu den 2017 Verstorbenen unter den Prominenten gehören der Kanzler der Einheit Helmut Kohl, der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog, der Kameramann Michael Ballhaus, die deutsche Schauspielerin Karin Dor, der Schauspieler Hans-Michael Rehberg, die Moderatorin Ulrike von Möllendorff, der ehemalige Generalsekretär der CDU Heiner Geißler und die Schlagersänger Chris Roberts und Gunter Gabriel oder auch die Stimme von „Kermit“, der Synchronsprecher Andreas von der Meden, um nur einige zu nennen. Jede Familie, jede Gemeinde, jede Stadt, jeder Mensch hat seine eigenen in diesem Jahr verstorbenen besonderen Menschen, den er gedenken möchte. Dazu soll der Totensonntag nur ein Anlass sein. Manch einer hält dann inne, ohne einen Friedhof oder eine Kirche zu besuchen. Andere treffen sich mit Familienangehörigen oder Freunden, um den von uns Gegangenen zu gedenken.

Totensonntag oder Ewigkeitssonntag?

Totensonntag ist der letzte Sonntag des evangelischen Kirchenjahres, also der Sonntag vor dem ersten Advent. Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) bezeichnet den Feiertag lieber als Ewigkeitssonntag, um christliche Werte wie Hoffnung und Wiederauferstehung in den Vordergrund zu rücken.

Der Gedenktag geht auf die Reformationszeit zurück und hat für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie für Katholiken der Feiertag Allerseelen am 2. November. Totensonntag zählt zu den sogennanten »stillen Tagen«, an denen Unterhaltsveranstaltungen wie Musikaufführungen für einen gewissen Zeitraum untersagt sind. In Bayern herrscht den ganzen Tag Tanzverbot.

Bestattungen Charlottenburg

Der erste Totensonntag

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die vielen Gefallenen der Befreiungskriege von 1813 bis 1815, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise, auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr und förderlich war sicher im Zeitalter der Romantik die Welle der Empfindsamkeit, die das Gedenken an die Verstorbenen verstärkt in Mode brachte. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung.

Im Jahr 2018 fällt der Totensonntag auf den 25.11.2018.