Natürlich müsste es richtig heißen, Nachrichten aus dem Heute oder aus der Vergangenheit. Je nach Perspektive. Denn wenn man einmal gestorben ist, kommt die Nachricht,
die man im Internet platziert hat und per QR-Code auf Grabstein abgerufen wird, aus der Vergangenheit. Sie hält den Zeitpunkt fest, als man noch Herr seiner Sinne war (oder eben auch nicht). Die moderne Technik hält Einzug auf dem Friedhof.
Der QR-Code, der ursprünglich für Roboter in der Autofertigung geschaffen wurde, damit sie die einzelnen Autoteile korrekt zuordnen können, kann als Schmuckelement auf Grabsteinen eine Schnittstelle ins Internet bereithalten. Kommen die Angehörigen mit einem Handy an die Grabstelle, kann Ihnen der Code ermöglichen, sich auf der Webseite des Verstorbenen eine bestimmte, eine gewollte Nachricht anzusehen. Die Möglichkeiten sind schier grenzenlos, der Code kann eine url wiedergeben, also auf eine ganz bestimmte Seite oder Unterseite führen.
Der Städtetag hat sich 2013 mit der Problematik auseinandergesetzt. Denn der QR-Code kann ja wo sonst hin hinleiten. Es könnten auch anstössige oder politisch unkorrekte Inhalte abgerufen werden. Diese Inhalte werden aber vorerst nicht auf einem interaktiven Grabstein abgespielt, sondern erscheinen nur auf dem Smartphones der Friedhofsgäste. Um trotzdem möglichen juristischen Problemen vorzubeugen, haften diejenigen, die den Grabstein haben aufstellen lassen. Die Inhalte sind nicht kontrollierbar, sie können ja auch nach dem Ableben geändert werden. Die aufgerufene Url (Internetadresse) ist möglicherweise nur zeitlich befristet erreichbar, wenn z.B. nicht geklärt ist, wer für den Unterhalt der Seite aufkommt. Auch können die Nachkommen, wenn sie einen Zugriff auf die Seite haben, die Inhalte verändern. Damit will sich die Friedhofsverwaltung verständlicherweise nicth herumschlagen und gibt die Verantwortlichkeit an die Angehörigen weiter. Oder verbietet QR-Codes gleich von vorneweg, wie die Stadt Köln z.B.
Diese Tage hat ein bekannter Wissenschaftsjournalist und -moderator, Jean Pütz, in einem viel verbreiteten Blatt verkündet, dass er sich mittels QR-Code auf seinem Grabstein verewigen möchte. Das hat dann wiederum Spiegelonline aufgegriffen. Pütz ist sicher nur einer von vielen, die mit dem Gedanken spielen, die eigenen Internetspuren auch über das Ableben hinaus durch einen steineren Link steuern zu können. Der nächste Schritt wird dann sein, dass die Grabstelen zu einer Art Kommunikationsschnttstelle werden, an denen man eine Sammlung historischer Mediendaten des Verstorbenen abrufen kann. Wir Menschen heute hinterlassen eine Flut von digitalen Daten. Vielleicht verfügen wir in der nahen Zukunft alle ab Geburt über ein persönliches digitales Archiv so wie wir eine Sozialversicherungsnummer haben, in dem all unsere Internetdaten verwahrt werden. Wir würden dann entscheiden, was mit ihnen nach unserem Ableben geschieht. Möglicherweise wäre das der erste Schritt zur digitalen Unsterblichkeit. Der QR-Code auf dem Grabstein ist nur der erste Schritt dahin.
Empfehlung des Städtetages hier nachlesen