Verträge über den Tod hinaus?

Noch einmal zum Thema digitaler Nachlass: Ein Thema, das durch neue Urteile zu Facebook und Co. verstärkt in die Schlagzeilen gerät und jeden von uns betrifft. Im Schnitt hinterlässt der moderne Mensch nach seinem Tod etwa ein Dutzend Onlineprofile seinen Angehörigen, Tendenz steigend. Ganz frisch dazu das wegweisende Urteil in einer ganzen Reihe von Gerichtsurteilen zur Frage, was mit einem Social-media-Profil geschehene soll, wenn der Mensch dahinter nicht mehr lebt. In diesem Fall ging es um den Facebook-Account eines jungen Berliner Mädchens, dessen Eltern auf Zugang klagten und letztendlich Recht bekamen. In diesem Fall wurde um ein bekanntes Social-Media-Konto gestritten. Was tun, wenn dieses und weitere nicht bekannt sind? Diese frühzeitig aufzuspüren, verhindert etwa auch, dass Monate später eine Rechnung über ein Jahresabonnement ins Haus flattert, welches der Hinterbliebene kurz vor seinem Tod abgeschlossen hatte. Jetzt stellt sich die Frage, berechtigt der Tod zur außerordentlichen Kündigung?

Müssen Erben Verträge weiterführen?

Der digitale Nachlass betrifft nicht nur den Facebook-Account oder das E-Mail-Konto bei Gmail, gmx oder web.de. Darunter fallen auch das online abgeschlossene Abo der Ikea-Karte, der Video-Streamingdienst, das Partnerportal oder der Blumenlieferant, der beauftragt wurde, alljährlich dem Partner zum Hochzeitstag Blumen zu schicken. Digitaler Nachlass, das sind alle Verträge, für die einmal ein Profil angelegt wurde mit den persönlichen Personendaten. Man kann sich die Detektivarbeit als Hinterbliebener sparen, wenn man speziell dafür existierende Agenturen beauftragt. Sie kümmern sich dann darum, die Accounts aufzuspüren und je nach Wunsch der Erben zu löschen oder umzuschreiben, damit sie auf anderem Namen weitergeführt werden können.

Sterbeurkunde zur Legitimation

Dazu gehört die Berliner Firma Columba. Sie fragt Accounts bei bekannten Portalen ab. Columba ist Kooperationspartner des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Über 1 200 Bestattungshäuser in Deutschland arbeiten bereits mit dem Software-System des Anbieters. Natürlich können sich die Hinterbliebenen auch selber kümmern. Doch das ist mit großem bürokratischen Aufwand verbunden.Der Erbe muss sich dazu erst einmal ausweisen: mittels Erbschein. Einige Vertragspartner wie Banken z.B. fordern zusätzlich eine Sterbeurkunde. Jede Kopie eines solchen Nachweises kostet etwa zehn Euro. Greift man auf das Angebot von Columba zurück, werden die Formalitäten über das Bestattungshaus abgegolten.

Die Software von Columba hat Verträge mit über 100 Partnerunternehmen – von A wie Amazon bis Z wie Zalando – und prüft, ob Verträge, Nutzerkonten oder Profile existierenen. Im Durchschnitt werden zwölf Ab- oder Ummeldungen pro Sterbefall durchgeführt. Ungefähr die Hälfte davon sei vorher bekannt. Die andere Hälfte wird erst während der Recherche offen gelegt.

Passwörter lieber auf Papier festhalten!

Dazu gehören oft auch Portale rund um die Partnersuche oder auch pornographische Plattformen, über die der Verstorbene vorher nichts hat verlauten lassen, die aber oft teuer sin dund längere Laufzeiten aufwiesen. Hier kann es so manche böse Überraschung für die Hinterbliebenen geben. Nach wenigen Wochen sollte die Überprüfung abgeschlossen sein. Hinterbliebene könne bestimmen, was mit den Accounts passieren soll. Verträge vor Kündigungsfrist zu beenden, ist rechtlich allerding nicht immer möglich. Viele Unternehmen seien kulant, die Erben vorzeitig aus Verträgen zu entlassen, ein Recht auf außerordentliche Kündigung gibt es allerdings nicht generell. Nur sogenannte höchstpersönliche Verträge, wie etwa die Mitgliedschaft im Verein, enden mit dem Tod. Oft besteht aber zum Beispiel die Möglichkeit, das der Kunde selber vor seinem Tod vertraglich festlegt, was mit dem Vertragsverhältnis nach seinem Tod geschehen soll. Dazu wird sich auch das neue Urteil zu Facebook  auswirken. Wenn die Menschen vor ihrem Ableben auch ihren digitalen Nachlass regeln, wäre das am besten für die Hinterbliebenen. Dazu gehört eine Passwortliste, in der alle Accounts aufgeführt sind. Doese Liste sollte aber iht auf dem Computer hinterlegt werden, da sie sonst noch zu Lebzeiten missbraucht werden kann.

Kurzinfo zum nicht-digitalen Nachlass von Verträgen

Konten: Ob Sparkasse, Volksbank oder Privatbank – jede Bank benötigt eine separate Anfrage, ob ein Konto vorliegt und wie viel Geld dort vorhanden ist. Allerdings gibt es zentrale Anlaufstellen der unterschiedlichen Kreditinstitute. Auslandskonten müssen extra angefragt werden.
Versicherungen: Unternehmen von Lebens-und Sterbegeldversicherungen müssen innerhalb von ein bis drei Tagen über den Todesfall informiert werden. Unfallversicherer geben dafür nur 48 Stunden Zeit. Ansonsten gilt: Personenbezogene Versicherungen enden mit dem Tod, Sachversicherungen nicht.